Erfahren Sie, welche rechtlichen und finanziellen Aspekte Sie beachten sollten, wenn Sie als Rentner arbeiten möchten. Steuern, Rentenabzüge und Freigrenzen erklärt.
Viele Menschen wollen auch nach dem Eintritt in den Ruhestand aktiv bleiben und weiter arbeiten. Ob aus finanziellen Gründen oder um die eigenen Fähigkeiten zu nutzen – es gibt viele Gründe, warum Rentner einer Beschäftigung nachgehen. Doch es gibt einige Punkte, die unbedingt beachtet werden sollten, um böse Überraschungen bei Steuern, Versicherungen oder der Rente zu vermeiden. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie achten müssen.
Je nachdem, welche Art von Rente Sie beziehen, gelten unterschiedliche Regelungen. Während es bei der Regelaltersrente keine Zuverdienstgrenzen gibt, ist es bei der vorzeitigen Altersrente anders: Hier dürfen Sie pro Kalenderjahr bis zu 6.300 Euro hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Überschreiten Sie diese Grenze, kann es zu Abzügen kommen.
Wer als Rentner noch arbeitet, muss möglicherweise auf den zusätzlichen Verdienst Steuern zahlen. Das hängt von der Höhe des Einkommens und der Rente ab. Der Grundfreibetrag für das Jahr 2024 liegt bei 11.602 Euro für Alleinstehende und 23.205 Euro für Verheiratete. Liegt Ihr Gesamteinkommen darüber, müssen Sie Steuern auf das zusätzliche Einkommen zahlen. Es lohnt sich daher, eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen.
Arbeiten Sie als Rentner, sind Sie unter bestimmten Umständen weiterhin sozialversicherungspflichtig. Allerdings müssen Sie in der Regel keine Arbeitslosenversicherung mehr zahlen. Kranken- und Pflegeversicherung bleiben relevant, wobei die Beiträge oft von Ihrer gesetzlichen Rente und dem zusätzlichen Einkommen abhängen. Auch Rentenversicherungsbeiträge können anfallen, wobei diese zu einer Erhöhung Ihrer Rente führen können.
Auch Rentner können selbstständig arbeiten. Hier gelten die gleichen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regeln wie für jüngere Selbstständige. Jedoch sollten Sie die Einkommensgrenzen im Blick behalten, da bei zu hohem Verdienst Ihre Rente gekürzt werden kann, wenn Sie eine vorgezogene Altersrente beziehen.
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente beziehen, müssen Sie besonders vorsichtig sein. Hier gelten strikte Regeln für Zuverdienste, da der Rentenanspruch an die Unfähigkeit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, gekoppelt ist. Schon geringe Zuverdienste können die Rentenansprüche reduzieren oder ganz aufheben.
Obwohl es viele Möglichkeiten gibt, als Rentner zu arbeiten, sollten Sie Ihre Entscheidung gut planen. Besonders die Auswirkungen auf Ihre Steuern, Sozialversicherung und die Rente sollten im Vorfeld klar sein. Eine Steuerberatung oder ein Gespräch mit der Rentenversicherung kann Ihnen dabei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen und böse Überraschungen zu vermeiden.
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