Ein Pflegegrad drückt die Selbstständigkeit einer Person aus. Je höher der Pflegegrad, desto mehr ist die Person in ihrem Alltag eingeschränkt. Vor 2017 wurde der Pflegegrad nicht anhand der Selbstständigkeit gemessen, sondern anhand der Zeit, die die Pflege beanspruchte.
Ein Pflegegrad drückt die Selbstständigkeit einer Person aus. Je höher der Pflegegrad, desto mehr ist die betroffene Person in ihrem Alltag eingeschränkt. Vor 2017 wurde der Pflegegrad nicht anhand der Selbstständigkeit gemessen, sondern anhand der Zeit, die die Pflege beanspruchte. Mit der neuen Pflegereform wurde diese Regelung jedoch zum 01.01.2017 abgeschafft und der Begriff der Pflege somit neu definiert. Vor der Reform gab es anstatt von fünf Pflegegraden lediglich drei Pflegestufen. Mit der neuen Regelung wurden dann denjenigen, die bereits einer Pflegestufe zugeteilt waren, automatisch ein passender Pflegegrad zugeteilt. Dabei kann man jedoch auch seinen Pflegegrad hochstufen lassen.
Die Einstufung der Pflegegrade erfolgt durch Gutachterinnen und Gutachter vom Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder von Medicproof (bei privat Versicherten). Dies geschieht mithilfe des neuen Begutachtungsassessments (NBA). Dabei prüft die Gutachterin oder der Gutachter bei einem häuslichen Besuch anhand von sechs verschiedenen Modulen die Selbstständigkeit der betroffenen Person und vergibt für die Kategorien jeweils Punkte. Neu an dem Verfahren ist, dass nicht nur körperlich Beeinträchtigte, sondern nun auch Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen bei der Einteilung in die Pflegegrade berücksichtigt werden.
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Erhelbliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Nach der erneuten Begutachtung der Pflegesituation kann es durchaus passieren, dass die Gutachterin oder der Gutachter eine Verringerung des Pflegeaufwands feststellt. Dann kann es passieren, dass eine Abstufung des Pflegegrads erfolgt. Dies passiert jedoch enorm selten. Personen, die bereits vor 2017 einer Pflegestufe zugeteilt waren, haben einen sogenannten Bestandsschutz. Das bedeutet, dass bei einem Antrag auf eine Höherstellung des Pflegegrades nach der Begutachtung keine Abstufung erfolgen wird. Falls aber jedoch festgestellt wird, dass in einem Fall gar kein Pflegebedarf mehr nötig ist, kann der jeweilige Pflegegrad dennoch aberkannt werden.
Generell lohnt es sich jedoch trotzdem immer einen Antrag auf eine Höherstufung des Pflegegrads zu stellen, falls die Pflegesituation sich sichtbar verändert oder man das Gefühl hat einem falschen Pflegegrad zugeteilt zu sein. Denn dann kann man von einigen Vorteilen wie beispielsweise mehr Pflegegeld oder mehr Pflegedienstleistungen profitieren. So kann man sich sicher sein, dass die Pflege regelmäßig optimiert wird.
Die Hochstufung des Pflegegrads bei veränderten Pflegesituationen ist ein wichtiger Schritt, um die bestmögliche Pflege für Ihre Angehörigen sicherzustellen. Beachten Sie die oben genannten Schritte und halten Sie alle erforderlichen Unterlagen bereit, um den Antragsprozess reibungslos zu durchlaufen. Eine fundierte Einschätzung der aktuellen Pflegesituation und eine offene Kommunikation mit der Pflegeversicherung sind dabei von entscheidender Bedeutung.
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