Wann und wie können Menschen mit Behinderung eine Kfz-Steuerbefreiung oder -ermäßigung erhalten? Erfahren Sie welche Möglichkeiten sich hier bieten und was zu beachten ist.
Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen 50 % Ermäßigung oder sogar eine komplette Steuerbefreiung für ihr Kraftfahrzeug erhalten. Entscheidend für den Erhalt einer Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung sind die im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen.
erhalten schwerbehinderte Menschen die folgende Kennzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen haben:
Sonderfall: Kriegsbeschädigte und Versorgungsberechtigte, wenn bei Inkrafttreten der Neuregelung im Jahr 1979 die Steuer erlassen war und der Grad der Behinderung wenigstens 50 Prozent betrug oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent mit den Merkmalen Kriegsbeschädigt, VB oder EB vorlag.
errhalten schwerbehinderte Menschen die folgende Kennzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen haben:
Betroffene haben hier das Wahlrecht zwischen der Kfz-Steuerermäßigung oder einer Freifahrtberechtigung. Zum Erhalt der Kfz-Steuerermäßigung muss auf das Recht zur unentgeltlichen Beförderung verzichtet werden. Es kann aber jederzeit von der Kfz-Steuerermäßigung zur Freifahrtberechtigung und umgekehrt gewechselt werden.
Eine Kfz-Steuerbefreiung oder -ermäßigung steht Menschen mit Behinderung nur für ein Fahrzeug zu und muss beantragt werden. Ein Antrag auf Steuervergünstigung kann für PKW, Krafträder und auch Wohnmobile gestellt werden. Das Fahrzeug muss aber auf den Betroffenen zugelassen sein.
Zur Antragstellung müssen folgende Unterlagen beim Hauptzollamt oder einer Kontaktstelle abgegeben werden:
Die Steuervergünstigung entfällt, wenn das Fahrzeug wie folgt genutzt wird:
Unkritisch ist das Mitführen eines
Keine Auswirkungen auf die Kfz-Steuerbefreiung oder -ermäßigung haben Fahrten von Dritten, die im Zusammenhang mit der Fortbewegung des Menschen mit Behinderung stehen:
Hinweis: Der Fahrzeughalter mit Behinderung muss selbst keinen Führerschein besitzen. Eine Steuervergünstigung ist deshalb auch bei Kindern mit Behinderungen möglich, wenn auf diese ein Kraftfahrzeug zugelassen ist. Allerdings darf das Fahrzeug dann nur für den Transport oder die Haushaltsführung des Kindes mit Behinderung benutzt werden.
Menschen mit Behinderung können bei der Kfz-Steuer bis zu 100 Prozent sparen. Die Höhe der Steuerbefreiung oder -ermäßigung hängt von Vermerken im Schwerbehindertenausweis ab. Antragstellung ist bei Zulassung eines Fahrzeugs und auch ohne Führerschein möglich.
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