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KfW-Förderung für Barriere reduzierenden Umbau (Teil 2)

Informieren Sie sich, bei welchen Umbaumaßnahmen Sie staatliche Unterstützung bekommen. Investitionen in Baumaßnahmen an Haus und Wohnung, mit denen Sie Barrieren reduzieren oder Ihr Zuhause altengerecht gestalten, werden durch KfW Mittel gefördert.

Veröffentlicht am:
16.4.2025
Autor dieses Blogbeitrags
Detlef Jäkel
Experte im Bereich häusliche Pflege

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Verbesserung des Wohnumfeldes und barrierefreies Wohnen

Im erstenTeil dieser Beitragsserie informierten wir Sie über den Zuschuss für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen. In diesem Beitrag geht es nun um den KfW-Zuschuss für barrierereduzierende Umbaumaßnahmen. Informieren Sie sich in unserer kleinen Serie umfassend über Maßnahmen und Fördermöglichkeiten zur Verbesserung des Wohnumfeldes und zur Umsetzung von barrierefreiem Wohnen.

KfW-Förderung für Barriere reduzierenden Umbau (Teil 2)

Sie wollen Ihr Zuhause altersgerecht oder behindertengerecht gestalten und vorhandene Barrieren reduzieren? Dafür stehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bankengruppe) Förderprogramme in Form von Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten bereit.

KfW-Zuschuss (455-B)

Der KfW-Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ wird als Förderung für den Abbau von Barrieren im Wohnraum gewährt. Insbesondere Umbaumaßnahmen, die das Leben für pflegebedürftige und behinderte Menschen im eignen Zuhause erleichtern oder ermöglichen lassen sich hiermit umsetzen. Das KfW-Förderprogramm bietet die Möglichkeit, vorausschauend und bereits vor einem Unfall, Krankheitsfall oder Mobilitätseinschränkungen Mittel zu beantragen.

Mittel für den KfW Investitionszuschuss zum Abbau von Barrieren und für mehr Wohnkomfort (455-B) werden jedes Jahr neu und als begrenztes Budget aus dem Bundeshaushalt freigegeben. Meist sind diese Mittel schnell ausgeschöpft, so dass es ratsamist, den eignen Antrag auf den Investitionszuschuss schnell zu stellen.

Tipp: Lassen Sie sich direkt von der KFW über die bereitgestellten Mittel für den Investitionszuschuss 455-B informieren. Über den KfW-Newsletter erfahren Sie unmittelbar, wenn Fördermittel aus dem Bundeshaushalt freigegeben werden.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Investitionszuschusses, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Konto überwiesen wird. Die Höhe des Investitionszuschusses richtet sich nach der Art der Umbaumaßnahmen und den anfallenden Investitionskosten.

Der Förderhöchstbetrag pro Antrag für Einzelmaßnahmen beträgt 10 % der förderfähigen Investitionskosten von maximal 25.000 Euro pro Wohneinheit.

Die Förderung für den Antrag "Standard Altersgerechtes Haus" beträgt 12,5 % der förderfähigen Investitionskosten bis maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit.

 

Wer mindestens 2.000 Euro für förderfähige Maßnahmen investiert, kann einen Förderantrag bei der KfW stellen. Alle bereits gewährten Zusagen aus "Altersgerecht Umbauen– Kredit und Investitionszuschuss" (159/455) und Kreditzusagen von Landesförderinstituten seit dem 01.04.2009 sind hierbei auf den Förderhöchstbetrag anzurechnen. Ebenfalls anzurechnen sind frühere Zusagen aus dem "Barrierereduzierung –Investitionszuschuss" (455-B) und "Einbruchschutz – Investitionszuschuss" (455-E). Die erneute Antragstellung ist nur für den noch verbleibenden Förderhöchstbetrag möglich, wenn dieser abzüglich früherer Zusagen noch nicht ausgeschöpft ist.

Die Auszahlung erfolgt erst nach Abschluss der Baumaßnahmen und nach Bereitstellung der Rechnungen im KfW-Zuschussportal.

Wer ist förderberechtigt?

Förderberechtigt sind:

  • Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern mit einerWohnung oder maximal zwei Wohneinheiten
  • Käufer von frisch sanierten Ein- oder Zweifamilienhäusernoder Wohnungen
  • Privatpersonen, die sich zu einerWohnungseigentümergemeinschaft zusammengeschlossen haben
  • Mieter

Hinweis: Als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses, sollten Sie unbedingt im Vorfeld mit Ihrem Vermieter durch Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung festlegen, wann und wie Sie barrierefrei umbauen oder umgestalten dürfen.  

Wie erfolgt die Antragstellung?

Schritt 1: Beratung vor dem Antrag

  • Lassen Sie sich unabhängig, zum Beispiel vonWohnberatungsstellen über geeignete und mögliche Umbaumaßnahmen in IhrerWohnung beraten.
  • Holen Sie sich konkrete Angebote oder Kostenvoranschläge ein.
  • Den Antrag muss zwingend vor Beginn der Bauarbeiten oder derUnterzeichnung des Kaufvertrages gestellt werden. Warten Sie dann unbedingt dieFörderzusage ab.
  • Beauftragen Sie erst nach der Förderzusage die Ausführung derArbeiten.

Tipp: Holen Sie sich mehrere Angebote für die einzelnen Maßnahmen ein. Das Annehmen des erstbesten Angebotes kann schnell teuer werden, und neben verschiedenen Lösungsansätzen finden Sie so auch das für Sie beste Angebot.

 

Schritt 2: Antrag einreichen

Ihren Zuschuss können Sie unmittelbar online über das KfW- Zuschussportal stellen.

  • Registrieren Sie sich auf dem KfW-Zuschussportal
  • Melden Sie sich im KfW-Zuschussportal an
  • Beantragen Sie Ihren Zuschuss online

weitere Unterlagen:

  • Kopie der Vollmacht zur Antragstellung, wenn dieAntragstellung für eine andere Person oder im Namen einer Wohnungseigentümergemeinschafterfolgt.
  • Bescheinigungen über bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen aus demaktuellen sowie den beiden vorangegangenen Jahren bei Vermietung derbetreffenden Wohneinheiten.

Schritt 3: Rückmeldung abwarten

Nach dem Absenden erhalten Sie in Ihrem Benutzerkonto des KfW Zuschussportals Informationen zum Status der Anfrage, entweder sofort eine Zusage oder die Benachrichtigung, dass der Antrag bearbeitet wird. Sobald die Zusage der KfW vorliegt, können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Schritt 4: Auszahlung

  • Die Rechnungen zu den Maßnahmen müssen Sie zunächst vorab per Überweisung aus eigenen Mitteln begleichen.
  • Nach dem Abschluss der Baumaßnahmen (spätestens drei Jahre nach Förderzusage) müssen Nachweise in Form von Rechnungen im Zuschussportal der KfW hochgeladen werden.
  • Sind alle Vorgaben eingehalten, wird der Zuschuss etwa einen Monat nach Anerkennung der Rechnungen ausgezahlt.

KfW Kredit (159)

Mit dem zinsgünstigen KfW Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ bietet die KfW günstige Finanzierungsmittel für den barrierereduzierenden Umbau an. Im Gegensatz zum Investitionszuschuss ist der KfW-Kredit 159 ganzjährig verfügbar.

Diese KFW-Förderung steht neben Privatleuten auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträger und Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts zur Verfügung.  Es kann sich also auch lohnen, einmal mit dem Vermieter über erforderliche Maßnahmen und deren Förderung zu sprechen.

Vorgehen und Beantragung

Der zinsgünstige KfW-Kredit wird nicht direkt von der KfW-Bank bereitgestellt, sondern über eine Bank Ihrer Wahl von Ihnen beantragt.

  1. Gründliche Planung, mit Hilfe von Fachunternehmen oder Wohnungsberatungsstellen und ergänzenden Empfehlungen der Polizei für Einbruchschutzmaßnahmen
  2. Weiterer Fördermittel, lassen sich verschiedene Förderungen kombinieren, und nebendem altersgerechten Umbau weitere KFW- oder Landesfördermittel nutzen.
  3. Finanzierungspartner, Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank oder Bank Ihrer Wahl über die Beantragung der Fördermittel für altersgerechtes und barrierereduziertes Wohnen.
  4. Kreditvertrag mit Ihrer Bank abschließen, damit diese die KfW-Fördermittelbeantragt.
  5. Abwarten der Fördermittelzusage der KfW für das altersgerechte Umbauen.
  6. Start der Bauarbeiten oder Kauf nach Fördermittelzusage der KfW
Welche Umbaumaßnahmen werden gefördert?

Die KfW fördert sowohl mit dem KfW-Investitionszuschuss 455-B als auch dem KfW-Kredit159 verschiedene Maßnahmen aus folgenden Bereichen: 

  1. Umbauten nach KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“
  2. Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung, z.B. bodengleiche Duschen oder Treppenlifte
  3. Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz (KfW 455-E)
  4. Umgestaltung vorhandener Flächen zu barrierearmen Wohnflächen
  5. Kauf von barrierearm umgebauten Immobilien
  6. altersgerechten Assistenzsystemen oder Smart Home-Anwendungen

 

Der Begriff Barrierefreiheit ist an die Bedingungen in der DIN-Norm 18040-2 geknüpft und dort festgelegt. Die hier erwähnten KfW Zuschüsse beziehen sich auf die weniger strengen und leichter realisierbaren Vorgaben für barrierereduzierende Maßnahmen. Die genauen Details, technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen zu den einzelnen Förderbereichen sind im KfW-Merkblatt zumKredit 159 übersichtlich aufgeführt und nachvollziehbar aufgelistet. Link

Das Merkblatt umfasst folgende Förderbereiche:

  • Wege zum Gebäude und Maßnahmen im Wohnumfeld
  • Eingangsbereich und Wohnungszugang
  • Überwindung von Treppen und Stufen
  • Raumaufteilung und Schwellenabbau
  • Badumbau und Maßnahmen an Sanitärräumen
  • Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
  • Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen

 

Kombination der Förderung von Pflegekasse und KfW

Die Förderung der Pflegekasse mit einem Zuschuss bis zu 4.180 Euro ist mit der KfW-Förderung bei einer Badsanierung nicht zu kombinieren. Wer aber mehrere Einzelmaßnahmen umsetzen möchten, kann für die verschiedenen Maßnahmen sowohl die Förderung bei der Pflegekasse als auch die Förderung bei der KfW nutzen.

KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“

Die KfW hat für die Förderung Anforderungen zum Standard „Altersgerechtes Haus“ definiert.

Der Vorteil des KfW Standard sind geringere Anforderungen als die, in der DIN-Norm zur Barrierefreiheit festgelegen. Damit ist ein Umbau zum altersgerechten Haus die günstigere und bessere Alternative.

Anforderungen

Der Standard „Altersgerechtes Haus“ beinhaltet alle Ansprüchen an ein altersgerechtes Haus. Bedarfsgerechte Einzelmaßnahmen sind jedoch ebenso förderfähig, wenn der KFW Standard für ein „Altersgerechtes Haus“ erreicht wird. Die Anforderungen sind im KfW-Merkblatt beschrieben und umfassen:

  • den altersgerechten Zugang zum Haus oder zur Wohnung
  • die altersgerechte Gestaltung von Wohn- und Schlafzimmern
  • die altersgerechte Gestaltung von Küche und Bad
  • eine einfache Überwindbarkeit von Niveauunterschieden inallen Wohnbereichen
  • die Ausstattung des Hauses oder der Wohnung mit bestimmtenBedienelementen

Um die Förderung für den Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“ zu erhalten, muss ein unabhängiger Sachverständiger im Bereich Barriereabbau oder Barrierefreiheit die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen Ihrer Umbaumaßnahmen schriftlich bestätigen.

 

Vorschau Teil 3:

In Teil 3 unserer kleinen Serie erhalten Sie abschließend noch einmal ausführliche Informationen zum Thema Barrierefreies Wohnen und Bauen. Förderungen von kleinen Maßnahmen für wenig Geld bis zum barrierefreiem Neubauvorhaben.  

 

Fazit: KFW-Fördermittel helfen bei der Umsetzung barrierefreier Lebensräume.  

Mit Investitionszuschuss und  Altersgerecht Umbauen lassen sich erforderliche Maßnahmen leichter realisieren und größere Vorhaben als mit dem Zuschuss der Pflegekasse umsetzen.

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