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Zuschuss für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen (Teil 1)

Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes und für barrierefreies Wohnen sind wichtige Themen für viele Pflegebedürftigen und Angehörige. Was ist beim Antrag für den Zuschuss der Pflegekasse zu beachten?

Veröffentlicht am:
15.4.2025
Autor dieses Blogbeitrags
Detlef Jäkel
Experte im Bereich häusliche Pflege

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Verbesserung des Wohnumfeldes und barrierefreies Wohnen

In den nächsten Wochen informieren wie Sie in drei Beiträgen über Maßnahmen und Fördermöglichkeiten zur Verbesserung des Wohnumfeldes und zur Umsetzung von barrierefreiem Wohnen.

Zuschuss für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen (Teil 1)

Um die Pflege zu Hause erfolgreich zu gestalten, ist es oft notwendig, das eigene Wohnumfeld anzupassen. Je nach Art der körperlichen Einschränkungen können Treppen, Badezimmer, Türen und andere Bereiche zu erheblichen Hindernissen werden.

Die Pflegeversicherung unterstützt erforderliche bauliche Veränderungen und Anpassungen im Wohnumfeld von Pflegebedürftigen mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Ziel dieser Förderung ist es, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Selbstständigkeit der betroffenen Personen zu fördern.



Voraussetzungen

Voraussetzung für den Zuschuss der Pflegekasse ist ein anerkannter Pflegegrad. Es spielt jedoch keine Rolle, welcher Pflegegrad aktuell vorhanden ist. Zusätzlich müssen die Maßnahmen eine dieser Kriterien erfüllen:

  • Die Maßnahmen machen eine häusliche Pflege möglich.
  • Die Umbauten erleichtern eine häusliche Pflege erheblich und die Belastung des Pflegebedürftigen oder der Pflegeperson verringern sich.
  • Die Umbaumaßnahmen ermöglichen eine selbstständigere Lebensführung.

Schildern Sie im Antrag unter Bezugnahme auf diese Kriterien, warum und welche Maßnahmen in der aktuellen Situation notwendig und sinnvoll sind.

Förderhöhe

Der Antrag auf den Zuschuss der Pflegekasse gilt immer pro Maßnahme und pro Person.

Als beantragteMaßnahme gelten alle Maßnahmen, die zum gleichen Zeitpunkt beantragt werden undaufgrund des aktuellen Gesundheitszustandes erforderlich werden. Verändert sichder Zustand deutlich und werden hierdurch neue Umbauten notwendig, kann einweiterer Zuschuss beantragt werden.

Bei einemgemeinsamen Haushalt mehrerer pflegebedürftiger Personen, können diese denZuschuss für bis zu vier Personen pro Maßnahme beantragen. Für ein Ehepaar sinddamit bis zu 8.320 Euro und in einer Wohngruppe sind bis zu 16.640 EuroZuschuss möglich.

Beispiele

Die konkrete Förderung von Umbaumaßnahmen hängt von den jeweiligen gesundheitlichen Einschränkungen und der Wohnsituation ab. Die beantragte Maßnahme muss die Pflege erleichtern oder die Selbständigkeit fördern. Genehmigungen erfolgen beispielsweise bei:

  • Anschaffung und Installation von Treppenliften
  • Einbau von Aufzügen
  • Rutschhemmende Ausstattung von Stufen
  • Beidseitige Ausstattung mit Geländern im Treppenhaus
  • Beseitigung von Türschwellen
  • Verbreitern von Türen
  • Einbau eines barrierefreien WC
  • Installation von Bewegungsmeldern
  • Umbauten von Lichtschaltern (bessere Erreichbarkeit)
  • Orientierungshilfen für Sehbehinderte
  • Einbau einer Gegensprechanlage
  • Umbauten zur barrierefreien Küche
  • Anbringen von Haltegriffen und Stützstangen
  • Einbau von barrierefreien Duschen
  • Umbau einer Wanne zur Dusche
  • Installation von Badewannenliften

Für folgende Reparaturen und Modernisierungen gibt es keinen Zuschuss:

  • Ausstattung mit moderneren Haushaltsgeräten
  • Wärmedämmung, Schallschutz oder Brandschutzmaßnahmen
  • Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden
  • Erneuerung von Heizungsanlagen und Warmwasseraufbereitung
  • Reparatur beschädigter Treppenstufen
  • Beleuchtung im Eingangsbereich/Treppenhaus
  • Unterstellmöglichkeiten für Rollstühle
  • Installation elektrischer Antriebe für Markisen
  • Schaffung eines überdachten Sitzplatzes
  • Schönheitsreparaturen (Streichen, Tapezieren, neue Beläge)

Umsetzung in Eigenleistung

Antragsteller können Wohnumfeld verbessernde Maßnahme mit Familie und Freunden auch ganz oder teilweise in Eigenleistung umsetzen. In diesem Fall können Sie den Zuschuss der Pflegeversicherung aber nur für Materialien und Anschaffungen erhalten. Die Arbeitszeit der Eigenleistung wird nicht bezuschusst.

 

Maßnahmen in einer Mietwohnung

Einfache Umbauten, wie das Anbringen von Haltegriffen im Bad, können Sie als Mieter ohne Nachfrage beim Vermieter umsetzen. Bei Eingriffen in die Bausubstanz ist in jedem Fall die Zustimmung des Vermieters einzuholen.

Weitergehende Informationen zum Thema Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen in einer Mietwohnungfinden Sie im kommenden Beitrag „Barrierefreies Wohnen (Teil 3)“

 

Antragstellung

Stellen Sie den Antrag für den Zuschuss zu förderfähigen Maßnahmen bei Ihrer Pflegekasse unbedingt vor den Umbaumaßnahmen, damit dieser genehmigt wird. Einige Pflegekassen bieten für die Antragstellung inzwischen Online-Formulare an. Sie können den Antrag aber auch als einfaches formloses Schreiben mit folgenden Informationen einreichen.

  • Name, Anschrift und Versichertennummer des Pflegebedürftigen
  • Detaillierte Beschreibung der Maßnahmen zur Wohnraumanpassung
  • Begründung zur Notwendigkeit und zur erreichten Verbesserung
  • Kostenvoranschlag und Kontaktdaten der ausführenden Firma
  • ausführenden Firma (Direktabrechnung) oder Kontoverbindung des Pflegebedürftigen
  • Hinweiszu bereits geförderten Maßnahmen in der Vergangenheit

 

Begründung

Der wichtigste Teil des Antrages ist eine gute Begründung, denn auf dieser Grundlage muss die Pflegekasse entscheiden, ob durch die Maßnahme die Pflege ermöglicht, erleichtert oder die Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person gefördert wird. Beschreiben Sie, welche Barrieren es gibt, wie diese sich auf den Alltag auswirken und wie die Umbaumaßnahmen diese Barrieren verringern oder beseitigen. Sollten neue Arztbriefe oder Befunde zu gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, ist es ratsam diese Belege ebenfalls miteinzureichen. Eine solide Begründung beschleunigt die Entscheidung der Pflegekasse und vermeidet zusätzliche Gutachten.

Die Entscheidung der Pflegeversicherung sollte innerhalb von drei Wochen Zeit erfolgen. Sollte ein ergänzendes Gutachten erforderlich sein, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Sind diese Fristen nicht einzuhalten, muss die Pflegekasse Sie vorher informieren. Erfolgt innerhalb der Frist keine Entscheidung oder Information zur Verzögerung seitens der Pflegekasse, gilt der Antrag und Zuschuss automatisch als genehmigt.

 

Widerspruch

Sollte Ihr Antrag auf Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen trotzdem abgelehnt werden, muss diese Entscheidung begründet werden. Gegen unzutreffende Ablehnungsbegründungen können Sie innerhalb eines Monats einen Widerspruch einlegen. Begründen Sie Ihren Widerspruch möglichst genau. Belegen Sie Ihren Widerspruch so gut wie möglich und nehmen Sie dabei Bezug zu den konkreten Punkten der Ablehnungsbegründung.

 

Vorschau Teil 2:

Alternativ oder als Ergänzung zum Zuschuss der Pflegekasse informieren wir Sie im Beitrag „KfW-Förderung für Barriere reduzierenden Umbau (Teil 2)“ über die Möglichkeiten der KfW-Förderung.

 

Fazit: Nutzen Sie Ihren Anspruch und verbessern Sie Ihre Situation zu Hause.

Der Zuschuss der Pflegeversicherung für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen für Pflegebedürftige ab Pflegestufe 1 ist eine sinnvolle Unterstützung für notwendige Umbaumaßnahmen. Beantragen Sie ihren Zuschuss vor Baubeginn und denken Sie an eine ausreichende Begründung. Sollten die Mittel nicht ausreichen, lesen Sie den zweiten Teil unserer Serie.

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