Für den Ernstfall richtig vorgesorgt. Vorsorgevollmacht, was ist zu beachten und worin besteht der Unterschied zur Betreuungsverfügung. So sichern sie sich Ihre Mitbestimmung und schützen sich vor Schaden.
Durch Unfälle, Erkrankungen oder altersbedingte Einschränkungen kommen Menschen schnell in die Situation, ihre rechtlichen oder medizinischen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Für diesen Fall gibt es Möglichkeiten, um im Ernstfall gerüstet zu sein und Unterstützung zu erhalten.
Mit einer Vorsorgevollmacht legt eine Person fest, dass ein anderer für ihn oder sie entscheiden soll. Der Bevollmächtigte entscheidet dann zum Beispiel bei Fragen wie
Eine Vorsorgevollmacht ist also nur dann das Richtige für Sie, wenn sie der ausführenden Personen uneingeschränkt vertrauen. Bestimmen Sie hierzu eine oder mehrere Personen, die für Sie entscheiden, wenn Sie es nicht mehr selbst können. Eine gerichtliche Entscheidung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Vorsicht, es gibt oft niemanden, der die bevollmächtigte Person kontrolliert und es könnte zum Missbrauch oder Entscheidungen kommen, die nicht Ihren Wünschen entsprechen. Deshalb sollten Sie hierfür nur eine Person wählen, der Sie absolut vertrauen.
Selbst wenn bereits eine Vorsorgevollmacht erteilt ist, sollte man mit seiner Bank abklären, ob die bevollmächtigte Person Sie im Ernstfall auch bei Ihrer Bank vertreten darf. Mit einer Bankvollmacht kann sich die Vertrauensperson im Notfall auch verlässlich um Ihre Geldangelegenheiten kümmern. Eheleute mit gemeinsamem Konto,brauchen sich keine gegenseitigen Vollmachten auszustellen.
Wählen Sie eine vertrauenswürdige Person und legen Sie genau fest, in welchen Fällen Sie vertreten werden dürfen. Klären Sie, ob sie zum Beispiel Onlinebanking durchführen und Verträge abschließen oder kündigen darf. Bestimmen Sie genau, ob die Bankvollmacht nur für das Girokonto oder auch für andere Bereiche wie Geldanlagen oder Aktiendepots gelten soll. Überlegen Sie, ob die Vollmacht auch nach Ihrem Tod gelten soll, um beispielsweise Rechnungen oder Aufgaben für Wohnungsauflösung oder Beerdigung zu regeln.
Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Bank vor Ort und bringen sie jeder Ihren Ausweis mit. Das Vollmachtsformular wird während des Termins bei Ihrer Bank ausgefüllt und unterschrieben. Bei Direktbanken finden Sie das Formular auf der Internetseite. Der Identitätsnachweis erfolgt hier per Post- oder Video-Ident-Verfahren. Einige ausländische Direktbanken stellen keine Vollmachten aus. In diesem Fall oder bei Vollmachten für Tages- oder Festgeldkonten, müssen Sie möglicherweise die Bank wechseln.
Organisieren Sie Ihre Konto- und Bankunterlagen gut und bewahren Sie die Vollmacht so auf, dass Ihre Vertrauensperson im Ernstfall schnell einen Überblick und Handlungsfähigkeit bekommt. Wichtig: Sie können eine erteilte Kontovollmacht jederzeit schriftlich widerrufen.
Entgegen der Vorsorgevollmacht dient eine Betreuungsverfügung der Ausgestaltung einer gerichtlich angeordneten Betreuung. So kann eine Betreuungsverfügung spezielle Wünsche zur Auswahl des Betreuers und der Art und Weise der Betreuung enthalten. Sofern die schriftlich niedergelegten Wünsche nicht dem Wohl des Vorsorgenden widersprechen, ist eine Betreuungsverfügung verbindlich gegenüber dem Gericht und dem zuständigen Betreuer.
Die Betreuungsverfügung kann auch ohne eine Vorsorgevollmacht abgeschlossen werden. Das kann sich beispielsweise anbieten, wenn keine Vertrauenspersonen vorhanden sind, die als Vorsorgebevollmächtigte in Betracht kommen oder wenn die Vertrauensperson der Kontrolle durch das Betreuungsgericht unterliegen soll. Betreuer unterliegen grundsätzlich strengeren gesetzlichen Beschränkungen und einer gerichtlichen Überwachung.
Das im BGB geregelte Betreuungsrecht schützt Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, kann ein Gericht einen Betreuer bestellen. Das seit 2023 geltende reformierte Betreuungsrecht stellt die Wünsche der betroffenen Personen in den Mittelpunkt und fördert ihre größtmögliche Selbstbestimmung, indem diese aktiv in Entscheidungen einbezogen werden.
Das Betreuungsrecht stärkt die Selbstbestimmung der betreuten Person, indem es ihre Wünsche in den Mittelpunkt des Betreuerhandelns stellt. Der Betreuer soll die Person im gesetzlich festgelegten Rahmen so unterstützen, dass sie ihr Leben nach ihren Wünschen gestalten kann (§ 1821 Abs. 2 BGB) und dabei unterstützen, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst wahrzunehmen. Die Pflicht zur Wunschbefolgung gilt auch bei der Entscheidung des Betreuungsgerichts, wer zum rechtlichen Betreuer oder zur Betreuerin bestellt wird.
Ein Betreuer unterliegt der Aufsicht des Betreuungsgerichts, das seit 2023 die Wünsche der betreuten Person als Maßstab für die Kontrolle anlegt (§§ 1862, 1821 BGB). Der Betreuer muss regelmäßig Berichte einreichen, die es dem Gericht ermöglichen, die Betreuung zu überprüfen. Bei Zweifeln an der Wahrung der Wünsche wird die betreute Person persönlich angehört. Der Schutz, der selbst genutzten Wohnung ist ebenfalls gestärkt: Ein Betreuer muss dem Gericht die Absicht, den Wohnraum der betreuten Person aufzugeben, unverzüglich anzeigen, damit eine gerichtliche Überprüfung erfolgt.
Die Vorschriften stellen klar, dass eine Betreuung nur eingerichtet wird, wenn andere Hilfen, vor allem nach dem Sozialrecht, ausgeschöpft sind und nicht ausreichen. Seit dem 1. Januar 2023 wurde ein Mindeststandard für die Eignung und Qualifikation von Betreuern eingeführt. Berufliche Betreuer müssen bei der zuständigen Behörde registriert sein, um vom Betreuungsgericht bestellt und vergütet zu werden. Voraussetzungen sind persönliche Eignung, Nachweis der Sachkunde und eine Berufshaftpflichtversicherung. Der Sachkundennachweis umfasst Kenntnisse im Betreuungsrecht, Verfahrensrecht und in der Kommunikation und Unterstützung von Personen mit Erkrankungen (§ 23 Abs. 3 BtOG).
Das Betreuungsrecht ermöglicht es ehrenamtlichen Betreuern, eine Vereinbarung mit einem anerkannten Betreuungsverein abzuschließen. Diese Vereine bieten Schulungen und Fortbildungen an. Ehrenamtliche Betreuer ohne familiäre Bindung zur betreuten Person müssen eine solche Vereinbarung nachweisen, die auch für Betreuer mit familiärer Beziehung empfohlen wird, um eine kontinuierlichefachliche Unterstützung zu gewährleisten.
Sollten Sie nach weiteren Informationen und geeigneten Vordrucken für die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder zur Eintragung und Erweiterung einer Vorsorgevollmacht suchen, empfehlen wir den Internetauftritt des Bundesministeriums der Justizunter https://www.bmj.de
Eine Vorsorgevollmacht vermeidet die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers. Mit einer Betreuungsverfügung hingegen bestimmen Sie, wen das Gericht als Betreuer auswählt. Ein Betreuer wird vom Gericht kontrolliert, ein Bevollmächtigter in der Regel nicht.
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